AGB

Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen

§ 1 Allgemeines: Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht speziell widersprechen. Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendungen des „Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen“ und des „Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen“ des UN-Verkaufsrechts sind ausgeschlossen. 

§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss: Unsere Vertragsangebote sind stets freibleibend. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen sind ausschließlich unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen maßgebend. Telefonische Bestellungen werden auf Wunsch schriftlich bestätigt. Die mit dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, - und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Größe und Form sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind. Technische Änderungen behalten wir uns vor. Teillieferungen sind zulässig. Die Eigentums- und Urheberrechte für sämtliche Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen, Kataloginhalte sowie andere Verkaufs- und Werbematerialien liegen ausschließlich bei uns. Sie dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung für eigene oder andere Zwecke verwendet werden. 

§ 3 Preise: Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportkosten, jedoch zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nur zurück genommen, wenn wir kraft zwingender gesetzlicher Regelung hierzu verpflichtet sind. 

§ 4 Zahlungsbedingungen: Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto bzw. innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug fällig und zahlbar. Voraussetzung für Skontoabzug ist, dass alle vorhergehenden Rechnungen bezahlt sind. Rechnungen für Dienst- oder Montageleistungen sind sofort ohne Abzug netto zu zahlen. Im Falle von Teillieferungen behalten wir uns anteilige Fakturierungen vor. Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist berechnen wir unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Bei vereinbarten Teilzahlungen wird der Gesamtbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, wenn ein vereinbartes Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Im begründeten Fällen behalten wir uns Lieferungen gegen Vorkasse etc. vor. 

§ 5 Montagen: Sofern vereinbart, führen wir Montagearbeiten selbst durch. Wir sind berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen. Die Abrechnung erfolgt angebotsbezogen. Durch den Auftraggeber muss gewährleistet sein, dass die Montage- und/oder Baustellen zum vereinbarten Termin vorbereitet sind. Mehrkosten für Verzugsaufwand und erschwerte Bedingungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 6 Lieferzeit und Lieferbedingungen: Unsere Liefertermine und Lieferfristen gelten, soweit sie nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart wurden, als unverbindlich angenäherte Termine. Technische Fragen müssen im Voraus geklärt sein, nachträgliche Änderungen bzw. Ergänzungen können Verschiebungen nach sich ziehen. Das Gleiche gilt für Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen (Streik), Lieferverzögerung von Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc. Zeichnen sich unverhältnismäßig lange Lieferverzögerungen ab, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Haftung für Lieferverzug wird ausgeschlossen.

§ 7 Versand, Gefahrenübergang: Die Gefahr für die Liefergegenstände geht auf den Käufer über, sobald wir die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt und dies dem Käufer angezeigt haben. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers bzw. des Empfängers. Die Lieferungen erfolgen „unabgeladen, frei Bordsteinkante“. Achtung: Transportschäden bitten wir sofort dem Spediteur bzw. Transporteur zur Schadensfeststellung zu melden und auf dem Lieferschein des Anlieferers zu vermerken. Nur wenn eine Schadensfeststellung vorliegt, deckt Ihre Versicherung den Verlust ab.

§ 8 Mängelansprüche: Unsere Waren und Leistungen sind nach Erhalt bzw. Ausführung unverzüglich auf Mängel hin zu prüfen. Reklamationen sind uns spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt bzw. Ausführung schriftlich zu melden; sie berechtigen nicht zur Zurückhaltung oder Kürzung von Zahlungen. Die Mängelansprüche sind auf Nacherfüllung (Nachbesserung) durch uns beschränkt. Nur wenn diese durch uns nicht möglich ist, darf nach Abstimmung mit uns ein autorisierter Dritter hinzugezogen werden. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn wir nicht fristgerecht informiert wurden und uns keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wurde. Ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung der Ware sowie vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadensverursachung. Eine nachträgliche Rüge von Mängeln bei Montageleistungen wird ausgeschlossen, sofern diese beim Abnahmetermin schon feststellbar waren. Die Gewährleistungspflicht beträgt ein Jahr ab Datum der Versendung oder der Montage.

§ 9 Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Käufer und uns erfüllt sind. Der Käufer ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, er ist jedoch zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er hiermit an uns ab., Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Käufer erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der von uns gelieferten Ware entspricht. Wir sind berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten. Falls konkrete Gefahr für unsere Ansprüche besteht, sind wir oder ein Beauftragter berechtigt, Zugriff auf die Ware am Lagerort zu nehmen. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug die Forderung an Dritte, zum Beispiel an ein Inkassobüro, abzutreten. Der Besteller verpflichtet sich, die ihm überlassene Ware auf eigene Kosten gegen Schadensrisiken (Feuer, Wasser, Diebstahl) ausreichend zu versichern.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit: Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist „Hildesheim“ Diese Vereinbarung gilt auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Gerichtsstand ist der für unseren Firmensitz zuständige Gerichtsort, soweit der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Wir sind auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Käufers zuständig ist. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.